ePrivacy im Vergleich zur DSGVO – 3 Unterschiede
Wenn sie auch ähnliche Ziele haben gibt es dennoch einige Unterschiede zwischen der DSGVO und ePrivacy. Am 25. Mai 2018 trat nun (endlich) die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Posteingänge aller Internetnutzer wurden mit E-Mails über Änderungen der Datenschutzrichtlinien jedes Unternehmens überflutet. Obwohl die die meisten sich inzwischen mit der DSGVO abgefunden haben, ist dies nicht das Ende der Neuerungen im Bereich Datenschutz für die EU.
Auf der Grundlage der DSGVO folgt die ePrivacy-Verordnung, die Privatsphäre des Einzelnen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten. Während der endgültige Entwurf der ePrivacy-Verordnung noch nicht veröffentlicht wurde, ist er in Arbeit und wird voraussichtlich bald veröffentlicht werden.
Daher beleuchten wir hier einmal drei Unterschiede, zwischen der DSGVO und ePrivacy
1. ePrivacy umfasst insbesondere die elektronische Kommunikation
Während die Datenschutz-Grundverordnung die allgemeine Regelung für personenbezogene Daten ist, die von einem Unternehmen gespeichert oder genutzt werden, ist ePrivacy eine Spezialisierung dessen in Bezug auf die Kommunikation. Beide (DSGVO & ePrivacy )sollen sich ergänzen.
Die ePrivacy-Verordnung ist eine Aktualisierung der geltenden Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Das Ziel ist, ein „Recht auf Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation“ zu gewährleisten. Die Richtlinie konzentrierte sich ursprünglich auf E-Mail- und SMS-Nachrichten, doch wird auch den Datenschutz bei Diensten wie WhatsApp, Facebook Messenger und VoIP oder IoT-Geräten (Internet of Things) behandeln.
2. ePrivacy umfasst nicht personenbezogene Daten
Die DSGVO ist fokussiert auf den Schutz personenbezogener Daten.
Die ePrivacy Verordnung hingegen konzentrieren sich mehr auf die Vertraulichkeit der Kommunikation und kann somit auch nicht personenbezogene Daten einbeziehen.
Die ursprüngliche Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation oder ePrivacy Richtlinie wird häufig als „Cookie-Gesetz“ bezeichnet. Sie machte die Einwilligung nach Aufklärung erforderlich, bevor ein Unternehmen einen Internetuser mit Cookies verfolgen konnte.
3. Fazit & Hauptunterschied
Jede Verordnung wurde so verfasst, dass sie ein anderes Segment des EU-Rechts widerspiegelt. Die DSGVO wurde geschaffen, um Artikel 8 der Europäischen Charta der Menschenrechte in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten zu verankern, während die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten geschaffen wurde, um Artikel 7 der Charta in Bezug auf das Privatleben einer Person zu verankern. Die Privatsphäre des Endbenutzers wird durch die ePrivacy-Bestimmungen abgedeckt, so dass die Privatsphäre eines Nutzers in jeder Phase der Online-Interaktion geschützt werden muss.
Es ist wichtig daran zu erinnern, dass die ePrivacy-Verordnung geschaffen wurde, um die Datenschutzgrundverordnung zu ergänzen und zu konkretisieren, so dass die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung immer relevant sind und ein umfassender Teil der legislativen Aspekte von ePrivacy sind.
Rahmen
- ePrivacy: spezifische Regelungen für die elektronische Kommunikation
- DSGVO: allgemeine Regelungen zum Datenschutz
Fokus
- ePrivacy: speziell für alle Online Geschäftsfelder
- DSGVO: nicht nur auf das Internet beschränkt
Wann
- ePrivacy: gilt frühestens ab dem Jahr 2020
- DSGVO: gilt bereits seit 25. Mai 2018