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DSGVO Wahnsinn – Keine Klingelschilder mehr mit Namen?

Klingelschild

Dank DSGVO werden von 220.000 österreichischen Mietern die Namen, der Klingelschilder entfernt. Stattdessen gibt es jetzt Nummern.
Ein Mieter hatte sich nach Inkrafttreten der DSGVO über mangelnden Datenschutz beschwert.
Nach der EU-Verordnung sei die Privatsphäre, des Bewohners nicht genügend geschützt, wenn sein Name auf dem Klingelschild stehe.
Der Vermieter, „Wiener Wohnen“ prüfte diesen Sachverhalt mit der für Datenschutzangelegenheiten zuständigen Magistratsabteilung. Diese bestätigte, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße. Für alle 220.000 Wohnungen, von „Wiener Wohnen“ (ca. 2000 Wohnanlagen), werden jetzt zum Ende des Jahres alle Namen an den Klingelschildern ersetzt mit Nummern.

Name am Klingelschild verboten?

Es ist trotzdem noch erlaubt seinen Namen am Klingelschild zu haben. Allerdings, wer seinen Namen auf dem Klingelschild haben will, muss selbst tätig werden. Der Mieter muss dann einen eigenen Aufkleber auf dem Klingelschild anbringen. Sie müssen daher nicht bangen, dass Sie kein Klingelschild mehr haben werden, nur weil ein anderer Mieter anonym werden will.

Der Immobilienverband „Haus & Grund“ will gegenüber seinen Mitgliedern die Empfehlung aussprechen, dem österreischischen Vorbild zu folgen. Nur so könnten Vermieter sicher sein, dass sie nicht gegen die DSGVO verstoßen. Aktuell sieht es allerdings noch nicht danach aus, als würde Deutschland dem österreichischen Vorbild nachziehen. Mehrere namhafte Wohnungsgesellschaften haben noch keine Pläne, Namensschilder mit Nummern zu ersetzen.

21.10. Update

Die Klingelschilder dürfen bleiben. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz (Andrea Astrid Voßhoff), sagte laut Spiegel: „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig.” Zum Hintergurnd erklärte Sie, dass die DSGVO ausschließlich für automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten oder auch für nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert werden gilt. Klingelschilder verarbeiten für gewöhnlich keine automatisiert Daten, womit dieser Fall nicht in den Bereich der DSGVO fällt.