ePrivacy Verordnung im Überblick

Alles zur neuen ePrivacy Verordnung auf einen Blick
Was?
Bei der ePrivacy Verordnung geht es um den Schutz personenbezogener Daten aber auch nicht personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation.
Sie ist auch häufiger unter der Bezeichnung „Cookie-Richtlinie“ bekannt.
Wer?
Der Anwendungsbereich der ePVO sind alle elektronischen Kommunikationsdienste. Somit betrifft dies eigentlich jedes Unternehmen, dass online oder digital Angebote betreibt. Also vom Online-Shop, über Publisher bis hin zu Messenger Diensten oder Apps.
Die ePVO wird für alle Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste gelten, die Ihre Dienste in der EU anbieten. Entscheidend sind somit nicht wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
Warum?
Der Umgang mit hinterlegten Daten, z.B. Cookies war bisher in allen europäischen Ländern anders geregelt. Das soll sich durch ePrivacy ändern. Die EU möchte den Schutz der Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz stärken. Nutzer sollen selber in der Lage sein zu entscheiden was von ihnen gespeichert und verfolgt werden kann und so ihre persönlichen Rechte besser schützen.
Browser müssen außerdem in der Lage sein, Cookies (sogenannte Third Party Cookies) zu blockieren, während sie die Cookies von der besuchten Webseite zulassen. Die durch die DSGVO weit verbreiteten Cookie-Banner könnten dann wieder verschwinden.
Wann?
Da sich die Akteure bisher nicht wirklich einigen konnten und es sehr viel Disskussionsbedarf gibt aber die ePrivacy weitreichende Folgen haben wird, hat sich die Umsetzung immer wieder verschoben.
Aktuell sie es so aus als würde sie Ende 2019 in Kraft treten. Es gibt dann eine Übergangsfrist, von 2 Jahren und ab dem Jahr 2021 dann eine verpflichtende Angewendung. Ähnlich wie bei der Einführung der DSGVO.
Folgen?
Es gibt noch keinen finalen Entwurf aber es besteht die Gefahr, das wenn Sie mit Werbung Ihr Geld verdienen (egal ob direkt oder indirekt) Sie Ihr Geschäftsmodell massiv überdenken sollten. Zum Beispiel sollen Webseitenbetreiber nur noch dann Cookies setzen können, wenn sie eine explizite Erlaubnis des Besuchers erhalten. Ausnahmen wird es wahrscheinlich geben, wie wenn der Kunde bei Ihnen einkauft oder Sie nur selber Daten auf der eigenen Seite erheben.
Probelmatisch ist daran vor allem, dass für all diese Funktionen die meisten Websitenbetreiber auf Fremdservices angewiesen sind und, dies nicht mal eben selber machen können (z.B. Google Analytics zur Traffic Analyse). Somit würden einige Geschätfsmodelle und Internetangebote in der jetzigen Form unmöglich. Kostenfreie Angebote würden kostenpflichtig werden müssen oder ganz verschwinden.
Weiter Informationen zu Folgen der eVPO finden Sie hier.