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DSGVO Abmahnung

DSGVO Strafen

Berechtigung von DSGVO Abmahnungen und mögliche Gefahren

Damit ein Mitbewerber abmahnen kann ist, muss ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen, welcher gleichzeitig auch als sog. Marktverhaltensregelung qualifiziert werden kann. Ansonsten würde ein Verstoß nicht in den Anwendungsbereich einer wettbewerbsrechtliche Abmahnung fallen. Datenschutzbehörden könnten einem Verstoß dennoch und ohne vorherige Abmahung nachgehen und Bußgelder verhängen.

Eine gängige Meinung ist aktuell noch, dass es sich bei der DSGVO um Marktverhaltensregeln handelt. Das Ziel der DSGVO ist es, die Grundrechte der Menschen und ihrer personenbezogen Daten zu sichern. Somit steht der Mensch im Mittelpunkt.

Vermutlich werden sich noch einige Richter mit dem Thema befassen und einige Anwälte an Abmahnungen versuchen.

Sie sollten Abmahnungen sollten ungleich ihrer ersten Einschätzung ernst nehmenn. Es empfiehlt sich daher immer einen Anwalt aufzusuchen.