Alle Infos zur neuen ePrivacy Richtlinie und aktuelle Themen zur DSGVO

Begriffe & Glossar

Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV)

Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag muss nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Im alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) war dies als Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag (ADV) bekannt.

 

Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG)

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in automatisiert oder manuell verarbeitet werden.

 

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Die/Der Datenschutzbeauftragte ist für die Kontrolle und Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zuständig. Nicht jedes Unternehmen muss zwangsläufig einen Datenschutzbeauftragten haben.

 

Datenschutzrichtlinie

Die EU Richtlinie 95/46/EG regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU und wurde seit dem 25. Mai 2018 durch die DSGVO ersetzt. Sie kann hier aufgerufen werden.

 

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen oder Behörden. Sie soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der EU geschützt sind.
Die Verordnung ist hier verfügbar.

 

Personenbezogene Daten

Alle Informationen und Daten, mit denen sich eine Person identifizierrn lässt, egal, ob sie sich auf privates, berufliches oder öffentliches Leben beziehen sind personenbezogene Daten. Beispiele: Name, Foto, E-Mail-Adresse, Bankdaten, medizinische Informationen, IP-Adressen oder eine Kombination dieser Daten.

 

Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy Verordnung)

Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie oder ePrivacy Verordnung) ist eine 2002 von der EG (Europäischen Gemeinschaft) erlassene Richtlinie, die verbindliche Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation setzt. Wann sie in Kraft tritt ist noch nicht ganz klar. SIe soll zwischen 2019-2022 verbindlich werden.